Belehrung Gesundheitsamt des Rhein-Kreis-Neuss
Gestern wurden viele Schüler der Oberstufe und der Berufspraxisstufen durch das Gesundheitsamt des Rhein-Kreis-Neuss belehrt.
Diese Belehrung ist zwingend erforderlich, wenn man z.B. ein Praktikum machen möchte, wo man Kontakt zu Lebensmitteln hat oder aber auch, wenn man in unserer Schülerfirma Salate herstellt oder Brötchen belegt und verkauf.
Der Vortrag war sehr interessant und wir haben viel über Hygiene und Gesundheit gelernt.
Hier ist noch mal das Merkblatt zum Nachlesen: Merkblatt
Diese Belehrung ist zwingend erforderlich, wenn man z.B. ein Praktikum machen möchte, wo man Kontakt zu Lebensmitteln hat oder aber auch, wenn man in unserer Schülerfirma Salate herstellt oder Brötchen belegt und verkauf.
Der Vortrag war sehr interessant und wir haben viel über Hygiene und Gesundheit gelernt.
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